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E-Commerce-Recht

Das E-Commerce-Recht umfasst jede Art von geschäftlichen Transaktionen. Beispielsweise den Verkauf oder Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen. Das E-Commerce-Recht beinhaltet aber auch elektronisch abgewickelte Geschäftsprozesse wie Werbung, „After-Sales-Services“ oder Onlinebanking. Kurz: Alle Vorgänge, bei denen die Beteiligten nicht in physischen Kontakt miteinander treten und Waren oder Dienstleistungen austauschen, sondern auf elektronischen Wegen miteinander interagieren.

Komplexer Mix

Was einerseits eine große Erleichterung und eine massive Erweiterung der Möglichkeiten darstellt, birgt auch Risiken und Gefahren. Deshalb ist der elektronische Geschäfts- und Rechtsverkehr ebenso wie der physische mittels zahlreicher Normen geregelt.

In Österreich regelt etwa das E-Commerce-Gesetz (ECG) die Zulassung von Dienstleistungen, Informationspflichten für Händler, den Abschluss von Verträgen im Internet, die Verantwortlichkeit von Dienstanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) trifft ebenfalls Regelungen für den Vertragsabschluss im Fernabsatz und enthält wesentliche Bestimmungen zum Rücktrittsrecht für Verbraucher. Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern.

Was „offline“ gilt, gilt auch „online“

Neben den eben genannten Gesetzen kommen noch zahlreiche weitere Gesetze „online“ ebenso wie „offline“ zur Anwendung. Es war lange ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es sich beim Internet um einen weitestgehend rechtsfreien Raum handelt. Auch hier gelten etwa die Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Unternehmensgesetzbuches (UGB) oder des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

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