Papier ist geduldig. Die Prüfer der Gebietskrankenkassen, der Finanzämter und der Gemeinden sind es definitiv nicht. Die rechtskonforme Gestaltung von Arbeits- und Werkverhältnissen schützt vor Ärger und Verlusten.

Existenzbedrohende Risiken

Es gibt keine freie Wahl, ob jemand als Dienstnehmer oder selbständiger Werknehmer einzustufen ist. Folglich ist es leider vollkommen irrelevant, welche Überschrift einen Vertrag ziert und welche phantasievollen Inhalte scheinbar die Zusammenarbeit regeln.

Bei der Feststellung bzw. Nichtfeststellung der Dienstenehmereigenschaft kommt es (fast) ausschließlich auf die tatsächlich gelebte Praxis an. Nur fast, weil der Praxis zuwiderlaufende Klauseln die Situation zwar nicht verbessern, aber deutlich verschlechtern können.

IT- und Kreativbranche besonders anfällig

Wir können das Wort “Freelancer” schon nicht mehr hören. In der IT- und Kreativbranche grassiert die Unsitte, jeden Menschen, der nicht acht Stunden am Tag fix im Büro sitzt, scheinbar kostenschonend auf Werkvertragsbasis als Freelancer anzustellen.

Die Folgen dieser Unsitte sind oft verheerend. Erfolgt im Rahmen eine GPLA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben der Finanzämter und der Gebietskrankenkassen) eine Umstufung zum Dienstnehmer, dann sind fünf Jahre rückwirkend alle Beiträge nachzuzahlen.

Dieses Desaster bewirkt nicht selten die sofortige Insolvenz.

Korrekte Einstufung ist entscheidend

Egal, ob klassischer Dienstnehmer, Freelancer, Subunternehmer oder Kooperationspartner – Verträge sind eine solide Basis für jede Zusammenarbeit. Natürlich nur, wenn der Vertrag auch passt.

Mag. Peter Harlander berät Sie bei der richtigen Einstufung Ihrer Dienstnehmer, Freelancer, Subunternehmer oder Kooperationspartner und erstellt maßgeschneiderte, rechtssichere Verträge.

Musterverträge

Die meisten Musterverträge regeln nur das Allernotwendigste – damit die Verträge möglichst für alle Unternehmen passen.  Speziell in der IT- und Kreativbranche sind jedoch weitergehende Regelungen notwendig, z.B.: Urheberklauseln, Datengeheimnis, Überstunden- oder Gleitzeitregelungen, Konkurrenzverbot, …

Die Vertrags-Generatoren unserer Rechtspakete für Agenturen und für Shopbetreiber nehmen auf diese Anforderungen Rücksicht. Für Agenturen und Shopbetreiber ist das die günstigste Option.

Papier ist geduldig

Jedoch nützt der beste Vertrag nichts, wenn der Inhalt und die gelebte Praxis nicht übereinstimmen. Wir raten daher speziell in diesem Bereich zumindest zu einem Kontrollgespräch.

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