“Geschäfte mit Handschlagqualität”, “zu viel Papierkram”, “darum wollte ich mich kümmern, wenn das Unternehmen läuft” – wir kennen alle Ausreden von Unternehmen, die im Schadensfall mangels haftungserleichternder Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge maximal zur Kasse gebeten wurden.

AGB und Verträge

Für die Verwendung von angepassten, haftungsoptimierten Verträgen gibt es nur einen richtigen Zeitpunkt: von Anfang an. Die Verträge müssen folglich erstellt sein, bevor die ersten Geschäfte abgeschlossen werden.

Speziell Neugründer unterliegen oft einem verlockenden Denkfehler und wollen es erst mal ohne professionell erstellte Verträge herausfinden, wie das Geschäft läuft. Das hat zur zur Folge, dass am Anfang, wenn mangels Geschäftserfahrung am leichtesten Fehler passieren, die schlechteste Absicherung vorliegt.

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Best-of-Methode

Besonders beliebt ist die von uns liebevoll so genannte Best-of-Methode. Erfahrene Unternehmer, aber leider juristische Laien, kopieren quer durchs Internet fremde Vorlagen und fügen dann alle Klauseln in ein neues Dokument ein. Voilà, fertig für lau!

Wenn es denn so einfach wäre …

Mal ehrlich. Wer keine Ahnung hat, was diese juristischen Fachausdrücke bedeuten, sollte nicht versuchen, die Rechtsgrundlage aller seiner Geschäfte selbst zu zimmern. Das geht ausnahmslos schief (wir haben diesbezüglich schon einige Wetten gewonnen).

Beispielsweise kann die Haftung auf unterschiedliche, zueinander nicht kompatible Arten reduziert werden. Wer alle Klauseln zusammenfügt, baut ein ungültiges Konstrukt.

Und das Schlimmste zuletzt: Die Best-of-Methode ist unglaublich beliebt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind selbst Muster von potenten Mitbewerbern keine anwaltlichen Meisterwerke, sondern katastrophale Best-of-Kopien. Auf denen dann aufgebaut wird …

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um die Geschäftsvorgänge eines Unternehmens abzusichern, bedarf es Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Das Fehlen von AGB erhöht das Risiko eines jeden einzelnen Geschäftsabschlusses massiv.

Nicht zu vergessen: Auch Formulare, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können Ihre Geschäftsprozesse in rechtlicher Hinsicht optimieren (oder torpedieren) und sind daher zu kontrollieren.

Allgemeinen Einkaufsbedingungen

Wer regelmäßig die Erbringung von Dienstleistungen an Subunternehmer vergibt oder Waren bei Geschäftspartnern ankauft, sollte zudem über Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) verfügen.

Individuelle Verträge

Manche Geschäftsvorgänge sind derart komplex, dass es für deren rechtliche Absicherung eines individuellen Vertrages bedarf. In diesen Fällen errichtet Mag. Peter Harlander auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuelle AGB, Verträge, Rahmenverträge, Lizenzverträge und vieles mehr.

Schulungen

Um wieder an den Anfang zurückzukommen: AGB und Verträge machen noch mehr Sinn, wenn man deren Inhalt versteht und damit selbst einhalten kann. Dazu bieten wir Inhouse-Schulungen für Geschäftsführer, Vertriebs- und Servicemitarbeiter an.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

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