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Welche Fotos von Kindern im Netz veröffentlicht werden dürfen und welche nicht – dieser Frage ist Ralf Hillebrand, Redakteur der Salzburger Nachrichten, nachgegangen.

Kinderfotos im Internet

Kinderfotos im Internet

Verletzt ein Foto berechtigte Interessen eines Kindes, darf ein solches Foto nur nach vorhergehender Einwilligung des Kindes veröffentlicht werden. Ein Kind kann allerdings erst ab Erreichen der Einsichtsfähigkeit wirksam einer Veröffentlichung zustimmen. Einsichtsfähig ist ein Kind frühestens ab zehn, spätestens ab 14 Jahren.

Die Einwilligung des Kindes kann nicht durch jene der Eltern oder eines Gerichts ersetzt werden. Fotos von nicht einsichtsfähigen Kinder, die deren berechtigten Interessen verletzen, dürfen daher unter keinen Umständen veröffentlicht werden.

Selbstinszenierung und mangelnde Medienkompetenz als Motive

Der Artikel greift auch die Frage nach den Motiven hinter der Veröffentlichung von rechtsverletzenden Kinderfotos auf. Selbstinszenierung und mangelnde Medienkompetenz sind laut Medienpsychologe Bernad Batinic die beiden wesentlichen Gründe, weshalb überhaupt unzählige grenzwertige bzw. rechtsverletzende Fotos von Kindern im Internet – vor allem in Sozialen Medien – veröffentlicht werden.

Lesen Sie den ganzen Artikel in den Salzburger Nachrichten.

Rechtsanwalt Peter Harlander und Juristin Melanie Kogler haben das Thema in einem eigenen Video aufgearbeitet und beantworten darin alle Fragen.

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