Das Medienrecht beschäftigt sich nicht ausschließlich mit Presse, Radio, Fernsehen und Film, sondern regelt alle Formen der privaten sowie öffentlichen Kommunikation.

Mag. Peter Harlander unterstützt Sie in allen Bereichen des Medienrechts:

Schutzzweck

Das Medienrecht soll das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Medien sichern. Es dient zudem dem Persönlichkeitsschutz der Mediennutzer, der Sicherung der Meinungsvielfalt sowie dem Schutz des geistigen Eigentums. Auch Daten werden durch die Normen des Medienrechts geschützt.

Bereits als Blog- oder Facebook-Seitenbetreiber gelten Sie als Medieninhaber und sind somit vom Anwendungsbereich der medienrechtlichen Normen umfasst. Das Mediengesetz ist auf jede Webpräsenz im Internet anwendbar. Das bringt Rechte, aber auch Pflichten mit sich.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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